Regionalverband der Kleingärtner e.V. Cottbus und Umgebung
Tipps für den Garten
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Verfasst am 26.08.2022 um 11:52 Uhr

Unser Gartenfachberater informiert im August

– „der „Klarapfel“, auch Augustapfel genannt. Aus der aktuelleren Zeit der „Helios“. Beides Apfelsorten die besonders für den individuellen Anbau und somit auch für den Anbau im Kleingarten bestens geeignet sind. In der Verarbeitung kann man mit ihnen einen sehr schmackhaften und gut für die eigene Konservierung geeigneten Apfelmus herstellen. Ein Jammern, „was soll ich bloß mit den vielen Äpfeln in diesem Jahr machen“, ist demzufolge unnötig. Leider gibt es aber immer mehr Kleingärten in denen man vergebens Ausschau nach Obstbäumen dieser Art, hält. Ihre Reste (Stubben), obwohl sie beim Fällen der Bäume gemeinsam mit den Wurzeln zu entfernen sind, sieht man jedoch noch jahrelang und damit auch das Bemühen der Parzellennutzer in der Vergangenheit.

Vor wenigen Tagen, am 24.07.22, sprach der 1. Vorsitzende des Landesverbandes Brandenburg des Gartenfreunde e.V. (LV) im RBB zur deutlichen Zunahme des Wunsches der Brandenburger nach einem Kleingarten.

Dabei verdeutlichte er erneut, dass in jedem Kleingarten zwingend eine nichterwerbsmäßige gärtnerische Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf zu betreiben ist. Auf mindestens einem Drittel (1/3) der Kleingartenfläche laut Pachtvertrag (PV) sind in der für Kleingärten typischen Vielfalt Obst- und Gemüsekulturen anzubauen.

Er machte den Unterschied deutlich der zwischen einem Kleingarten und einem Erholungsgarten besteht und hob hervor, dass ein Kleingarten primär kein Erholungsgarten ist.


In Fortsetzung der letzten Info. soll

7. auf die Gestaltung der Hecken in den Kleingartenanlagen (KGA) eingegangen werden. Geregelt ist dazu einiges in der Rahmengartenordnung (RGO) des LV, die kurz vor einer Überarbeitung ihres Inhaltes steht.

Nicht geregelt dagegen ist die Breite der Hecken und wenn nicht auf diese geachtet wird, muss man in Zukunft Sorge haben, dass unsere Wege nicht mehr begangen/befahren werden können.

Unsachgemäßes Schneiden der Hecken führt dazu, dass sie immer breiter werden und die Parzellenbegrenzung (Zaun bzw. Wegborde) überwuchert werden und somit eine unberechtigte Vergrößerung der Parzellen die Folge ist.

Die Einengung der Not- und Zufahrtswege ist dabei ein in Kauf genommenes Nebenprodukt und Zankapfel.

 Dem zu entgehen sollte verstärkt seitens der Vereinsverantwortlichen darauf geachtet werden, dass nicht nur der Zeitpunkt des Heckenschnitts eingehalten wird, sondern auch ihre Form. Eine Verjüngung der Hecke von unten nach oben in Form eines Trapezes ist dabei die gängigste Schnittform und verhindert bei konsequenter Realisierung ein Ausbrechen aus dieser.Dies ist ein Beispieltext und dient nur als Platzhalter! Löschen Sie ihn und fügen Sie Ihren eigenen Text ein... Dies ist ein Beispieltext und dient nur als Platzhalter! Löschen Sie ihn und fügen Sie Ihren eigenen Text ein... Dies ist ein Beispieltext und dient nur als Platzhalter! Löschen Sie ihn und fügen Sie Ihren eigenen Text ein...

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