Regionalverband der Kleingärtner e.V. Cottbus und Umgebung
Informationen für Garteninteressenten

Sehr geehrte Gartenfreunde,

hier stehen ein paar Hinweise für Interessenten an einem Kleingarten.

Ein oft hilfreicher Vergleich zum Pachten eines Kleingartens ist das mieten einer neuen Wohnung, in der eine Einbauküche (im Kleingarten die Laube) im Eigentum des bisherigen Mieters (Pächters) ist.


Wenn sie einen für sie interessanten Garten gefunden haben, dann sollten sie zeitnah mit den Vorstand dieser Kleingartenanlage Verbindung aufnehmen. Sie finden zu (fast) allen Vereinen eine E-Mail-Adresse in unserer Homepage. Sie können auch gern schon vorher das Formular Vereinsaufnahme hier herunterladen und davon 3 Exemplare ausfüllen.

Der Verein wird dann über ihre Vereinsmitgliedschaft entscheiden. Grundlage dafür ist die Satzung des jeweiligen Vereins.

Wenn sie Vereinsmitglied sind, können sie sich bei uns um einen Pachtvertrag kümmern.

Wichtiger Hinweis! Erst wenn sie Pachtrechte haben, können sie auch die Aufbauten (Laube) und Anpflanzungen vom bisherigen Pächter übernehmen.

Bitte informieren sie sich auch über die Rahmengartenordnung und das Bundeskleingartengesetz (BKleingG). Hier eine Fundstelle

Dokumente: