Regionalverband der Kleingärtner e.V. Cottbus und Umgebung
Tipps für den Garten
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Verfasst am 09.10.2022 um 09:12 Uhr

Unser Gartenfachberater informiert im Oktober

Ergänzend an die Info. letzten Monats, heute noch einige fortführende Bemerkungen zu Äpfeln, nachdem sie reif und im Übermaß vorhanden sind. Natürlich hat man dann auch noch Verpflichtungen dafür. Doch darauf wurde im letzten Monat an dieser Stelle eingegangen. Leider aber handeln unsere Kleingärtner ungenügend danach und auf den Wegen aber auch in den Gärten liegen die herabgefallenen Früchte herum und gammeln vor sich hin. Das ist verantwortungslos gegenüber der Umwelt und vor allem gegenüber den Nachbarn, die auch in den nächsten Jahren Früchte wieder auf der eigenen Parzelle ernten wollen und nicht im Supermarkt kaufen müssen. In unsere Fachzeitschrift „GartenFlora“ vom September befasst sich ein kleiner Artikel mit diesem Problem und ich zitiere:


„Auch Fallobst lässt sich verarbeiten. Häufig ist es ausreichend reif, aber meist angeschlagen, madig oder teilweise faul und muss entsprechend ausgeschnitten werden, ehe es als Mus oder Kuchenbelag auf den Tisch kommt. Die Abfälle besser nicht kompostieren, auch die die nicht mehr verwertbaren Äpfel, Birnen oder Pflaumen gehören nicht auf den Kompost, denn enthaltene Schädlingslarven können sich auch dort noch zu erwachsenen Insekten entwickeln.“


Nach den Früchten beginnt auch das Laub von den Bäumen zu fallen. Und wieder, wie in jedem Jahr die gleiche Frage:

Wohin damit?

Auf den Komposthaufen wohin denn sonst?!

Das gilt natürlich nicht für krankes Laub, doch darüber wurde bereits in vergangenen Informationen informiert.

Das Birnenlaub, befallen mit dem Birnengitterost, erkennbar durch gelb-orangefarbene Pusteln, kann dagegen in jedem Falle auf den Kompost, da es sich bei dem Verursacher um einen wirtswechselnden Pilz handelt. Als Zwischenwirt fungieren Wacholderarten die eigentlich nach alter Rahmengartenordnung nicht in den Kleingärten kultiviert werden dürfen.

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Zum Schluss der Info. sei daran erinnert, dass die an die Pächter verteilten Forderungen bzgl. der Grundsteuerreform realisiert und an die Vereinsvorstände zeitnah zurückgegeben werden.


Langer, Gartenfachberater des RV

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