Regionalverband der Kleingärtner e.V. Cottbus und Umgebung
Tipps für den Garten
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Verfasst am 01.03.2023 um 06:57 Uhr

Unser Gartenfachberater informiert im März 2023

Die Zeit ist wie immer rasend vergangen und das Frühjahr steht vor der Tür. Was heißt das für uns Kleingärtner. Für Dinge, die wir in den letzten zwei Monaten versäumt haben ist es jetzt bereits schon wieder zu spät, denn im bevorstehenden Monat benötigen wir u.a. die Reiser zum Veredeln der Obstbäume, die wir in den Tagen der absoluten Vegetationsruhe schneiden sollten.

Aber auch für die Kleingärtner, die erneut selbst die Tomaten- und Paprikapflanzen anziehen wollen, wird es jetzt Zeit die Samen in den Boden zu bringen. Und wer die Nr. 7 der „SuperIllu“ gelesen hat, hat weitere Tipps erhalten, wann und wie seine Lieblingsgemüsearten den Frühling für ihre Entwicklung benötigen.

Wer in den vergangenen Monat hin und wieder einen kontrollierenden Blick in seine Kleingartenanlage geworfen hat, der konnte feststellen, dass die Futterstellen der heimischen Wintervögel deutlich weniger besucht wurden. Und Zugvögel, wie Erlenzeisig und Schwanzmeisen, die sonst meinen Kleingarten tangierten, haben bis jetzt fast ganz gefehlt. Rotkehlchen und auch der Zaunkönig hielten mir die Treue und konnten immer wieder mal gehört werden. Zu sehen allerdings waren sie artbedingt nur selten aber immerhin besser als überhaupt nicht.

Unsere Empfehlung dazu!

Nistmöglichkeiten schaffen und das teilweise übertriebene Putzen der Kleingartenparzellen überdenken!

Mit dem Monat März beginnt auch der § 39 Bundesnaturschutzgesetz wieder zu wirken. Dort heißt es für Bäume in Gärten, konkret in Haus- und Kleingärten, dass diese in der Zeit zwischen dem 1. März und 30. September auch ohne Genehmigung gefällt und zurückgeschnitten werden dürfen, wenn sich keine Lebensstätten (wie u.a. Nester) wild lebender Tierarten darin befinden.

Anders sieht es für Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze aus. Diese dürfen grundsätzlich in dem Schutzzeitraum 1. März bis 30.September nicht abgeschnitten oder auf Stock gesetzt werden.     

Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen, nach einer Kontrolle bzgl. des Vorhandenseins von Lebensstätten (u.a. Nester)wild lebender Tierarten, dienen der Gesunderhaltung der Pflanzen und entsprechen der anerkannten gärtnerischen Praxis.

Mehr zum Heckenformschnitt im nächsten Monat.


Langer, Gartenfachberater des RV

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